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Allgemeine
Geschäftsbedingungen der HV
Hotelbetriebsgesellschaft mbH
Park-Hotel Viktoria
Neuss
1.
Geltungsbereich
1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für
Verträge über die Mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für
den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Hotels.
1.2
Die Unter- oder Weitervermietung der
überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
1.3
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur
Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
2.
Vertragsabschluß-, partner-, haftung;
Verjährun
2.1
Der Vertrag kommt durch die Annahme des
Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem
Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung
schriftlich zu bestätigen.
2.2
Vertragspartner sind das Hotel und der
Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,
haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem
Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag,
sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung
des Dritten vorliegt.
2.3
Das Hotel haftet für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht
leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels
beschränkt.
2.4
Die Verjährungsfrist beträgt für alle
Ansprüche des Kunden 6 Monate.
2.5
Diese Haftungsbeschränkung und kurze
Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels
auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der
Vertragsanbahnung und positiver
Vertragsverletzung.
3.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden
gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen
3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.
vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt
auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3
Die vereinbarten Preise schließen die
jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß
und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der
vom Hotel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um
10% anheben.
3.4 Die Preise
können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der
Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der
gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem
zustimmt.
3.5
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum
sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne
Abzug zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen
und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in
Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw.
dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der
Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden
bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der
eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6
Das Hotel ist berechtigt, bei
Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung
der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine könne im Vertrag schriftlich
vereinbart werden.
3.7
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen
oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
4.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung,
Stornierungen)
4.1 Ein Rücktritt
des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen
Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der
Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch
nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des
Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu
vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein
Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich
vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom
Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht
bis zum vereinbarten Termin sein Recht auf Rücktritt
schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht
ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine
von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der
Leistungserbringung vorliegt.
4.3
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen
Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
eingesparten Aufwendungen abzurechnen. Dem Hotel
steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden
zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde
ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne
Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für
Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht
der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder
der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die
geforderte Pauschale ist.
5.
Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern ein
Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer
bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist
das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf
sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach
Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet,
so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
5.3
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls
-höhere Gewalt oder
andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
-Zimmer unter
irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des
Zwecks, gebucht werden;
-das Hotel
begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen
des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann,
ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
-ein Verstoß gegen
oben Geltungsbereich Absatz 1.2 vorliegt.
5.4
Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des
Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.5
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels
entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6.
Zimmerbereitstellung-, übergabe und –rückgabe
6.1
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die
Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00
Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der
Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
6.3
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer
dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zu
Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den
ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die
zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50%
des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es
frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder
ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
7.
Haftung des Hotels
7.1
Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht
leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf
Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder
Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen
oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten,
wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche
Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
7.2
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem
Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist
bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens
3.068,00 € (6.000 DM), sowie für Geld und
Wertgegenstände bis zu 768,00 € (1.500 DM). Geld
und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert
von 2.556,00 € (5.000 DM) im Hotel- oder Zimmersafe
aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser
Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die
Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde
unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust,
Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel
Anzeige macht (§ 703 BGB).
7.3
Für die unbeschränkte Haftung des Hotels
gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.4
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der
Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch
gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel
nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
7.5
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter
Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer
wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind
ausgeschlossen.
7.6
Nachrichten, Post und Warensendungen für die
Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel
übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf
Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
8.
Schlussbestimmungen
8.1
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages,
der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Kunden sind unwirksam.
8.2
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des
Hotels.
8.3
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für
Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist- im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern
ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38
Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand
der Sitz des Hotels.
8.4
Es gilt deutsches Recht.
8.5
Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften. |